Beratung und Interessensvertretung

Wir bieten an, unsere Kunden in Bauverfahren oder gewerbebehördlichen Verfahren zu vertreten. Durch sehr gute Kenntnis der Rechtslage und Erfahrung als als Sachverständiger bei Gericht sind wir in der Lage, unsere Kunden bei baubehördlichen Verfahren sehr gut zu vertreten. Wir arbeiten ständig mit Rechtsanwälten (in Gerichtsverfahren) und Zivilgeometern (in Grundstücksangelegenheiten) zusammen.

Ziviltechniker als Parteienvertreter

Vor technischen Behörden empfehlen wir auf jeden Fall der Vertretung durch einen Ziviltechniker den Vorrang einzuräumen, da für diesen die Kommunikation mit den technischen Behörden auf deren technischer Ebene "von Ingenieur zu Ingenieur" einfacher ist.

Bauverfahren

Bei der Vertretung vor Baubehörden sind wir auf die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland spezialisiert. Wir haben praktische Erfahrung in Verfahren erster Instanz, zweiter Instanz und auch in (anwaltspflichtigen) Beschwerden vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof. Unter anderem können wir Sie bei folgenden Verfahren vertreten:

  • Bewilligungsverfahren (Bauwerber oder Nachbarn)
  • Ersatzvornahmeverfahren (bautechnische Exekutionsverfahren)
  • (bautechnische) Verwaltungsstrafverfahren

Gewerbebehördliche Verfahren

Wir können Kunden auch in gewerbebehördlichen Verfahren oder beim Legen von Anzeigen unterstützen. Meist handelt es sich hierbei um Konflikte mit gastgewerblichen Lokalen aufgrund von Lärmerregung, Geruch, Rußbelastung und Anderem.

Bauaufsicht

Aufgrund persönlichen techischen und handwerklichen Interesses haben wir einen hohen Kenntnisstand in Fachgebieten der üblichen Bauhaupt- und Baunebengewerke. Somit sind wir sehr gut in der Lage, die handwerkliche Qualität von Bauleistungen zu überwachen.

Dadurch finden wir stets eine Gesprächsbasis zu ausführenden Personen und Unternehmen im Rahmen der Klärung technischer Details, zur Geltendmachung von Mängeln oder zur Beurteilung des Herstellungsaufwands.

Wir bieten uns für die örtliche Überwachung und Koordinierung von Herstellung, Lieferung und Leistungen an

  • zur Abnahme von Leistungen und Teilleistungen
  • zur Kontrolle der Abrechnung und abgerechneten Mengen
  • zur örtlichen Vertretung der Interessen des Bauherrn auf der Baustelle
  • zur Kontrolle von Bewehrungen (Eisenabnahmen)